Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Im Flächenwidmungsplan ist durch die Festlegung der Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche) geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Außer den Widmungen sind im Flächenwidmungsplan auch Kenntlichmachungen festgelegt. Diese umfassen z.B. bestehende Bundes-, Landesstraßen, Eisenbahnen, etc., Nutzungsbeschränkungen wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit gravierenden Gefährdungen sowie Vorbehaltsflächen. Darüber hinaus sind sonstige Festlegungen enthalten, wie etwa Zentrumszonen (Gebiete, in denen exklusiv eine bestimmte Widmungsart zulässig ist).

Der Bebauungsplan enthält die Regeln für die Bebauung und für die Verkehrserschließung. Es werden bauliche Rahmenbedingungen wie die Straßenfluchtlinien, die Bebauungsweise und die Bebauungshöhe (oder höchstzulässige Gebäudehöhe) sowie Schutzzonen, erhaltenswürdige Altortgebiete, Baufluchtlinien, Bauwich, Bebauungsdichte etc. festgelegt.

Der Bebauungsplan besteht aus der Verordnung (Bebauungsvorschriften in Textform) und den dazugehörigen Plandarstellungen (Bebauungsplan).

Unseren aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan finden Sie hier: VertiGIS WebOffice WebCITY Pfaffstätten
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Die Plandarstellungen dienen zur Erstinformation, wobei auf die Richtigkeit bzw. die Aktualität der Inhalte kein Rechtsanspruch besteht. 

Für nähere Fragen wenden Sie sich bitte an unser Bauamt