Hauskatzen, die Zugang ins Freie erhalten, sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern es sich nicht um mittels Chip gekennzeichnete und registrierte Zuchtkatzen handelt. Auch bei Streunerkatzen, die niemandem gehören, ist die Kastration zu begrüßen und verhindert viele Probleme. Aus diesem Grund bietet das Land NÖ eine Förderung der Kastrationskosten von Streunerkatzen an. Nähere Infos dazu erhalten Sie unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Katzenhaltung.html . Diese Förderung kann nicht für die Kastration von Hauskatzen abgerufen werden. Haustiere sind vom Tierhalter bzw. der Tierhalterin auf eigene Kosten kastrieren zu lassen!
Fördervoraussetzungen und Förderabwicklung:
- umfasst sind Streunerkatzen, keine Hauskatzen.
- die Entscheidung der Gemeinde bzgl. Förderung ist vor dem Einfangen und Kastrieren der Tiere einzuholen.
- Die Tiere werden vom Tierarzt kastriert und gekennzeichnet.
- Die Tiere werden nach der Kastration wieder am Ort der Entnahme ausgesetzt.
- Der Tierarzt stellt zeitnah eine Rechnung und schickt diese mit dem dazugehörigen Formular an die Gemeinde (max. € 118,80/Katze bzw. € 61,20/Kater).
- Die Gemeinde begleicht die Rechnung.
- Die Gemeinde stellt mittels Antragsformular einen Antrag auf Förderung von 2/3 der Kastrationskosten an das Land.
- Das Land überweist die Förderung von € 79,20/Katze bzw. € 40,80/Kater an die Gemeinde