Gemeinderatswahl

Veröffentlichungsdatum25.10.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde

Wahlservice für die Gemeinderatswahl 2025 

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. 

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 

Doch was ist mit all dem zu tun? 
Wenn Sie am 26. Jänner im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss. 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte die „Amtliche Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen. 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2025, 12:00 Uhr, erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2025, 12:00 Uhr möglich. 

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und PRIO auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Wählen mit Wahlkarten: 

Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde
- oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben
  oder durch Boten überbringen lassen
- Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)